2G-Regel

ab Mittwoch, 24.11.2021

Achtung! Bitte beachten Sie, dass nach behördlicher Verordnung der Zutritt ab Mittwoch (24. November 2021) nur möglich ist, wenn Sie geimpft oder genesen sind.

Diese Kriterien müssen erfüllt werden:

  • Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung (medizinische Maske) ab einem Alter von 6 Jahren.
  • geimpft: 14 Tage nach der 2. Impfung bzw. nach der einmaligen Impfung mit Johnson & Johnson
  • genesen: max. 6 Monate
  • Erw. Personen, die aufgrund eines Attestes nachweisen, dass sie nicht impffähig sind, müssen einen aktuellen Coronatest vorlegen (Schnelltest 24h, PCR-Test 48h).

Ein Impf-/Genesenen-Nachweis ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis erforderlich.
Das gilt nicht für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Schüler:innen, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
Es gilt weiterhin Maskenpflicht und die Abstandsregelung.

Von der 2G-Regel ausgenommen sind (bis 31.12.2021): 

  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
  • sowie Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Testkonzepts regelmäßig getestet werden.

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