2Gplus-Regel

ab Samstag, den 4. Dezember

Achtung! Bitte beachten Sie, dass nach behördlicher Verordnung der Zutritt ab Samstag (04. Dezember 2021) nur möglich ist, wenn Sie geimpft oder genesen sind UND ein Test vorliegt! Für Gäste mit Booster-Impfung ist der zusätzliche Coronatest nicht nötig.

Diese Kriterien müssen erfüllt werden:

  • Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung FFP2 ab einem Alter von 6 Jahren.
  • geimpft: 14 Tage nach der 2. Impfung bzw. nach der einmaligen Impfung mit Johnson & Johnson
  • genesen: max. 6 Monate
  • getestet: plus negativen Testnachweis, Ausnahme: Sie haben eine Booster-Impfung.
  • Erw. Personen, die aufgrund eines Attestes nachweisen, dass sie nicht impffähig sind, müssen einen aktuellen Coronatest vorlegen (Schnelltest 24h, PCR-Test 48h).

Ein Impf-/Genesenen-Nachweis ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis erforderlich.
Das gilt nicht für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Schüler:innen, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
Es gilt weiterhin Maskenpflicht und die Abstandsregelung.

Von der 2Gplus-Regel ausgenommen sind (bis 31.12.2021): 

  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
  • sowie Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Testkonzepts regelmäßig getestet werden.

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